Das Grundbuch ist ein amtliches und beschränkt öffentliches Verzeichnis bzw. Register von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und Belastungen erfasst sind. Die Grundbücher werden von den Grundbuchämtern geführt, welche Abteilungen der zuständigen Amtsgerichte sind. Örtlich zuständig sind die Grundbuchämter jeweils für die in ihrem Bezirk gelegenen Grundstücke.
Ergänzt wird das Grundbuch durch die sogenannte Grundakte. Sie enthält alle Urkunden, Anträge und Verträge, auf denen Eintragungen im Grundbuch beruhen. In der Grundakte finden sich auch Erbbaurechtsverträge, Teilungserklärungen, u.s.w.
Die Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben, d.h. sie können als richtig und zutreffend angesehen werden. Kein öffentlicher Glaube genießt jedoch die Lagebezeichnung, die Flächengröße und die Nutzungsart, welche im Bestandsverzeichnis aufgeführt sind.
Am 21. Juli 2008 hat der Ministerrat auf Basis einer Vorlage des Justizministeriums die Eckpunkte einer umfassenden Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens beschlossen. Die Grundbuchführung soll demnach bis zum 1. Januar 2018 schrittweise auf die Grundbuchabteilungen von landesweit 13 Amtsgerichten übertragen werden. Dies entspricht der im übrigen Bundesgebiet üblichen Struktur. Im badischen Landesteil waren neben einigen staatlichen Ämtern bislang hauptsächlich Städte und Gemeinden für die Grundbuchführung zuständig. Sie werden künftig von dieser Aufgabe entbunden. Durch die vollständige Übertragung der Grundbuchführung auf staatliche Ämter und die Zentralisierung an nur noch 13 Standorten werden bei den jeweiligen Amtsgerichten moderne, leistungsfähige und technisch optimal ausgerüstete Einheiten geschaffen.
Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen bereits fünf von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Der Standort Mannheim wird 2014 folgen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Grundbuchamtsreform ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Grundakte (elGA). Seit dem 1. Juli 2012 arbeiten alle zentralen Grundbuchämter mit der elektronischen Grundakte (elGA). Notare sind seither verpflichtet, den grundbuchführenden Amtsgerichten neue Dokumente in Grundbuchsachen ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Die Grundbuchämter bearbeiten die neu hinzukommenden Vorgänge vollelektronisch. Der bisherige Bestand an Papierakten bleibt dagegen erhalten. Da die Papierakten mit zunehmender Dauer der elektronischen Antragseinreichung immer seltener benötigt werden, werden diese in Kooperation mit dem Landesarchiv Baden-Württemberg an einem zentralen Standort im Land aufbewahrt, dem Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim. Soweit für Bearbeitungs- oder Auskunftszwecke darauf zugegriffen werden muss, können die Unterlagen den grundbuchführenden Amtsgerichten mittels eines werktäglich verkehrenden Pendeldienstes bei Bedarf jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Durch die zentrale Einlagerung der Papierakten wird vermieden, dass bei den grundbuchführenden Amts-gerichten mit hohem Aufwand Registraturflächen geschaffen werden, die nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für die Grundbuchbearbeitung langfristig nicht mehr erforderlich sind. Zugleich werden die auch historisch bedeutsamen Unterlagen in die Hände von Spezialisten gegeben, um sie dauerhaft zu erhalten.
Bürgerinnen und Bürger können auch künftig wohnortnah Einsicht in das Grundbuch nehmen und Abschriften aus diesem erhalten. Zum einen wird dies durch die vollständige Digitalisierung aller Grundbücher erreicht (nähere Informationen hierzu im Unterpunkt „Elektronisches Grundbuch“). Zum anderen haben über 90 % der Städte und Gemeinden, deren Grundbuchbezirk bereits eingegliedert wurde, eine so genannte Grundbucheinsichtstelle eingerichtet. Dort können Bürgerinnen und Bürger mit berechtigtem Interesse Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen und (einfache oder beglaubigte) Auszüge aus diesem erhalten. Die Einsichtsmöglichkeit erstreckt sich auf alle Grundbücher innerhalb eines Sprengels, die bereits beim zentralen Grundbuchamt geführt werden. Ab 2018 wird es sogar möglich sein, über die Grundbucheinsichtsstelle alle Grundbücher landesweit einzusehen. Dies ist ein erheblicher Vorteil im Vergleich zum Zustand vor der Reform.
Die organisatorische Abwicklung des Reformprozesses, bei dem innerhalb von sechs Jahren die vormals 667 Grundbuchämter des Landes in die Grundbuchabteilungen der 13 Amtsgerichte eingegliedert werden, stellt eine große Herausforderung dar. Zur Umsetzung des Vorhabens wurden im Justizministerium unter Beteiligung der Oberlandesgerichte und Kommunalverbände Projektarbeitsgruppen eingesetzt. Ihr Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang zu der neuen Grundbuchamtsstruktur zu gewährleisten.