Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten müssen sie sich einem aufwendigen Prüfungsverfahren unterziehen. Anschließend steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften (hier die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe). Darüber hinaus werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

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