Herr Mathias Pölitz | MRICS

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) . Betriebswirt (Dipl.-VWA)

Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten & Immobilienfachwirt

  • Durch die Industrie und Handelskammer Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
  • Zertifizierter(*) Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F)
  • Zertifizierter(*) Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIA) für alle Immobilienarten (LF)

 

(* Die Überprüfung erfolgte auf den Grundlagen der jeweiligen akkreditierten Zertifizierungsstelle unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024)

 

  • Von der Hochschule Kaiserslautern (Anstalt öffentlichen Rechts) / TAS e.V. zertifiziert als Sachverständiger für Grundstücksbewertung.
  • Professional Member der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS).

Herr Pölitz wird durch ein schlagkräftiges Frauenteam unterstützt.

Daniela Pölitz

Versicherungskauffrau (IHK)
Fachwirtin für Finanzdienstleistung (IHK)

zuständig für:

 

Anfragen, Angebote, Terminvereinbarungen, Controlling, Unterlagenbeschaffung

Nicole Hillenbrand

Bürokauffrau (IHK)

zuständig für: 

 

Makrolagenreseach, Datenaufbereitung, Marktberichte

Sachverständige unabhängig und unparteiisch

 

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

 

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zudem die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein parteiisches Gutachten zu verlassen.

 

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Postanschrift

Postfach 11 11

76709 Kronau

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Rufen Sie einfach an unter

0 72 53 . 93 50 94

 

Senden Sie uns eine E-Mail unter

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