Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Darüber hinaus sind sie als Schiedsgutachter tätig. Das bedeutet, zwei Vertragsparteien können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – z.B. bei der Frage des Wertes einer zu übertragenden Immobilie.
Unsere Tätigkeitsfelder gliedern sich grundsätzlich in drei Bereiche
Bewertung - Beratung - Analyse
Der Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Bewertung von Wohn- und insbesondere Gewerbeimmobilien. Hier verfügen wir über eine sehr große Fachkompetenz und eine langjährige Erfahrung.
Bewertung
Verkehrs-/Marktwertermittlungen nach § 194 BauGB i.V.m. der ImmoWertV
Beleihungswertermittlungen nach § 16 Abs. 2 PfandBG i.V.m. der BelWertV
Mietwertgutachten nach § 556 BGB
Beratung
bei An- und Verkauf von Wohn- und insb. Gewerbeimmobilien
bei Umnutzungen, Verwertungen und Entwicklungen
zu Standort-, Objekt- und Anlagestrategien
Schlichtungen bei Streitigkeiten über Immobilienwerte
Analyse
von Gutachten Dritter auf Plausibilität
Wirtschaftlichkeitsanalysen von Immobilieninvestitionen
Markt- und Standortanalysen im Großraum zwischen Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe