Besonderheiten des Immobilienmarktes

 

Für alle Bereiche des Grundstücksmarktes gelten im Wesentlichen folgende besondere Merkmale[1]:

Die Funktionsfähigkeit der Immobilienmärkte hängt einerseits von einem Mindestmaß des Informationsniveaus der Nachfrage über das aktuelle Angebot und andererseits von der Mobilität der Nachfrage ab.

Bei den Grundstücksmärkten ist regelmäßig die Angebotskonkurrenz umso geringer, je kleiner der Raum für Standortentscheidungen der Nachfrager ist. Immobilien sind nicht „lieferbar“. Die Nachfragekonkurrenz kann dagegen gerade in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität (Aufschwung) erheblich sein, weil die Ansprüche an die Standorte steigern.

Bei den Grundstücksmärkten bewegt sich die Nachfrage zum Angebot. Die Nachfrage kann ausschließlich unter ortsverschiedenen und unterschiedlichen Objekten auswählen. Der Anbieter (Verkäufer) muss den Nachfrager (Käufer) suchen. Aus der Perspektive von Kaufinteressenten werden die Immobilienmärkte durch die ihnen jeweils bekannt gewordenen Verkaufsobjekte im Bereich einer tendenziell zufälligen räumlichen Streuung repräsentiert. Die räumliche Angebotsstruktur, d.h. die Standorte und Objekte wandelt sich laufend.

Auf den Immobilienmärkten werden vom Anbieter Preisvorstellungen geäußert. Die Preise selbst werden überwiegend durch den jeweiligen Nachfrager bestimmt, der in den Augen des Anbieters die idealsten Konditionen bietet. Tendenziell entscheidet jedoch die „stärkere“ Marktseite über den endgültigen Preis.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für verbindliche Kaufentscheidungen sind auf den Immobilienmärkten sind aufgrund von notariellen Beurkundungspflichten ungleich komplizierter als auf den „normalen“ Warenmärkten.

 

[1] Vgl. Lexikon der Immobilienbewertung, Sander, Weber, Bundesanzeigerverlag 2003, Seite 290 „Grundstücksmarkt“ von Erwin Sailer

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